Körper-Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten für Körperbeisetzungen sind Grabstätten, die grundsätzlich der Reihe nach oder in Streulage abgegeben werden und denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von mindestens 20 Jahren verliehen wird.

Bei unterirdischen Grabkammern wird das Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren verliehen. Der Wiedererwerb oder die Verlängerung eines Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag und grundsätzlich nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Die Friedhofsverwaltung kann bei entsprechender Begründung Ausnahmen zulassen. Eine Wiederbelegung ist frühestens nach Ablauf der Ruhefrist und unter Berücksichtigung des Verwesungsprozesses auf dem jeweiligen Friedhof mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich. Der Vorsorgekauf ist jederzeit möglich.

In jede Stelle der Wahlgrabstätten für Körperbestattungen können auch bis zu 2 Urnenbeisetzungen erfolgen. Weitere Beisetzungen von Urnen können auf schriftlich begründeten Antrag durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

Im Einzelnen gibt es folgende Wahlgrabstätten:

Rabattengrabstätte

Rabattengrabstätten - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Rabattengrabstätten - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Rabattengrabstätten - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Sie können einstellige oder mehrstellig-zusammenhängende Stellen umfassen.

Tiefgrabstätte

Sie kann einstellige oder mehrstellig-zusammenhängende Stellen umfassen. Die Bestattungen erfolgen übereinander.

Oberirdische Grabkammern

Oberridische Grabkammeranlagen auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Oberridische Grabkammeranlagen auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Oberridische Grabkammeranlagen auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Dabei handelt es sich um eine einstellige Wahlgrabstätte für Körperbeisetzungen in einer oberirdischen Grabkammer mit einem Nutzungsrecht von 20, 25 oder 30 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. In der integrierten Vorkammer können zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden.

Außen verschlossen werden die Kammern mit einer 1 Meter x 1 Meter x 2 cm großen Verschlussplatte aus harmonierendem Granit. Nach der Beisetzung können die Hinterbliebenen die Beschriftung der Verschlussplatte mit den Lebensdaten des/der Verstorbenen durch einen zugelassenen  Steinmetzbetrieb beauftragen. Außerdem ist die Anbringung von Bildern und Ornamenten sowie Schmuckvasen vorgesehen. Ein Vorsorgekauf ist möglich.  

Herr Guglielmo Scandariato, Mitglied des Saarbrücker Integrationsbeirates, war der Initiator zum Bau dieser, für unsere Breitengrade neuartigen Anlage. Mit der Zustimmung des Stadtrates  wurde diese neue Bestattungsform genehmigt und in das Saarländische Bestattungsgesetz aufgenommen.

Unterirdische Grabkammern

Unterirdische Grabkammern - Foto: Landeshauptstadt

Unterirdische Grabkammern - Foto: Landeshauptstadt

Unterirdische Grabkammern - Foto: Landeshauptstadt

Dabei handelt es sich um eine Wahlgrabstätte für Körper- und Urnenbestattungen in einer unterirdischen Grabkammer mit einem Nutzungsrecht von 15 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. Es können auch mehrere Stellen nebeneinander erworben werden. Auch ein Vorsorgekauf ist möglich. Durch den Einsatz eines Pflanztroges als Grababdeckung entfällt das Einfallen des Grabes. Das Grab kann daher sofort nach der Beisetzung bepflanzt werden.

Auch das Setzen des Grabmals oder von Grabplatten ist bereits kurz nach der Beisetzung möglich, da die Grabsteinfundamente bereits integriert sind und dadurch eine Fundamentierung durch den Steinmetz entfällt. Die Grabkammern werden mit zwei unterschiedlich großen Pflanzflächen angeboten, analog der konventionellen Reihen- bzw. Rasengräber. Eingefasst werden die Gräber mit Betontrittplatten. Unterirdische Grabkammern werden seit Januar 2010 auf dem Friedhof Dudweiler angeboten. Es werden weitere Kammern auf dem Burbacher Waldfriedhof und dem Friedhof Ensheim folgen.

Historische Grabanlagen

Beispiele historischer Grabanlagen auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Beispiele historischer Grabanlagen auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Beispiele historischer Grabanlagen auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Dabei handelt es sich um ein- oder mehrstellige Anlagen, die meist zu Beginn des 20. Jahrhunderts geschaffen wurden. Ausgestattet mit einem restaurierten historischen Grabmal – meist in besonderer Lage – sind diese Grabstätten je nach Friedhof für Urnen- und/oder Körperbestattungen geeignet.

Es besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an diesen kunsthistorisch anspruchsvollen Anlagen zu erwerben. Ein umfangreicher Katalog steht zur Verfügung. Die Kosten für eine Anlage inklusive gärtnerischer Erstanlage liegen zwischen 2.500 und 15.000 Euro. Dazu kommen im Sterbefall die üblichen Grabnutzungsgebühren.